Die bayerische Spitzenkandidatin Nadja Hirsch besucht heute zusammen mit Daniel Volk, MdB, die Vereinigten Weinkellereien in Brückmühl-Heufeld. Thema wird die Situation nach der EU-Weinmarktrefom sein, die vor einem Jahr verabschiedet wurde.
Mit 497 zu 109 Stimmen bei 89 Enthaltungen hatet das Europäische Parlament sein Votum zur Reform der EU Weinmarktordnung abgegeben.
Der FDP Europaabgeordnete Dr Jorgo Chatzimarkakis erklärte, dass das EP mit dieser breiten Mehrheit für den ausgehandelten Kompromisszuschlag ein klares Signal an den Rat gegeben habe. Ursprünglich hat die Kommission die Anreicherung mit Zucker für die mitteleuropäischen Weinbauländer verbieten und gleichzeitig die Mostbeihilfe für die südlichen Weinbauländer abschaffen wollen. Chatzimarkakis erklärte weiter:
“Dieser Vorschlag war schlichtweg inakzeptabel: Unseren deutschen, am Markt stark nachgefragten Qualitätsweine wären behindert worden und alte, teilweise seit der Römerzeit bestehende Anbaumethoden in Deutschland, Frankreich und Luxemburg wären verboten worden, diesem Ansinnen wurde heute ein Riegel vorgeschoben.” Auch der Schutz regionaler Besonderheiten, wie z.B. geographische Herkunftsbezeichnungen oder spezielle Flaschenformen, wie der Bocksbeutel, sollen nach dem Willen des Europäischen Parlaments unter besonderen Schutz gestellt werden.
Die gesamten Rebflächen in der Europäischen Union sind in sieben Weinbauzonen aufgeteilt: A, B, CIa, CIb, CII, CIIa und CIIIb. Die Weinbauzonen gehen auf die unterschiedlichen klimatischen Bedingungen der EU-Mitgliedsländer ein. Sie geben allerdings keine Auskunft über die Qualität.
Die deutschen Weinbaugebiete gehören zusammen mit dem Weinbaugebiet Luxemburg zur Weinbauzone A. Nur das
badische Weinbaugebiet gehört zusammen mit den französischen Weinbaugebieten Elsass, Lothringen, Champagne, Jura, Savoyen und Loire-Tal zu der Weinbauzone B. Durch die milden klimatischen Bedingungen reifen die Trauben länger als in südlicheren Ländern. Dies begünstigt die Aromen- und Geschmacksstoffbildung. Anders als in den romanischen Ländern, wo die Weinqualität mit der Herkunft begründet wird, gilt in Deutschland die amtlich geprüfte Qualität. Dabei spielt das deutsche Weingesetze eine besondere Rolle.
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