Mit seinem gestrigen Urteil setzte das Bundesverfassungsgericht der millionenfachen Videoerfassung von Autokennzeichen zum Fahndungsabgleich in bislang acht Bundesländern enge Grenzen. Solch ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger ist nur auf Grundlage klarer Gesetze zulässig. Zudem muss etwa auf der Suche nach einem gestohlenen Auto jeder sogenannte Nichttreffer sofort spurenlos gelöscht werden. Damit wurden zwei Vorschriften aus Hessen und Schleswig-Holstein für nichtig erklärt. Erst vor zwei Wochen hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil die Online-Durchsuchung von Computern stark eingeschränkt und ein entsprechendes Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gekippt.
Erneut ist das Bundesverfassungsgericht der Reparaturbetrieb eines grundrechtsblinden Gesetzgebers. Angesichts einer nicht endenden Serie von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts läuft die deutsche Innenpolitik Gefahr, das Vertrauen in den demokratischen Gesetzgebungsprozess zu zerstören.
Alle Bundesländer müssen jetzt den strengen Vorgaben Karlsruhes für eine Kennzeichenerfassung folgen. Die Bayerische Staatsregierung muss ihre Regelung im bayerischen Polizeiaufgabengesetz eingehend und umfassend prüfen. Allerdings wird Bayern - laut spiegel-online - sein Polizeigesetz nach dem Urteil nicht ändern. Autokennzeichen würden nach der bayerischen Regelung nur dann gespeichert, wenn sie vom Bundeskriminalamt oder im Schengen-Informationssystem zur Fahndung ausgeschrieben seien, erklärte Innenminister Joachim Herrmann in München. “Alle anderen Daten werden sofort und unwiederbringlich gelöscht.” Das Fahndungsinstrument sei notwendig. Bayern werde allerdings vorerst keine Sonderkontrollen mehr durchführen, bei denen Kennzeichen auch mit anderen Polizeidaten abgeglichen würden. Nach dem Karlsruher Urteil sei zu prüfen, ob diese Polizeidaten konkreter beschrieben werden müssten, sagte Herrmann.
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